Gewaltprävention und
Straffälligenhilfe
Unterstützung für junge Menschen im Konflikt mit dem Gesetz
Für junge Menschen zwischen 14 und 21 Jahren, die straffällig geworden sind, bieten wir verschiedene Maßnahmen an. Im Zentrum der Maßnahmen steht die Auseinandersetzung mit den begangenen Straftaten, sowie deren Folgen.
Die Jugendlichen und Heranwachsenden werden dabei unterstützt, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen, Motive und Hintergründe für die begangenen Straftaten selbstkritisch zu hinterfragen und Ressourcen für ein straffreies Leben zu entwickeln und zu nutzen.
Den Auftrag für diese Maßnahmen erhalten wir in der Regel durch die „Jugendhilfe im Strafverfahren“ der Jugendämter, meist als Richterliche Weisung der Jugendgerichte.
Angebote
Gesprächsweisungen
In einem Umfang von 3-9 Terminen werden in der Gesprächsweisung bestimmte Themenschwerpunkte bearbeitet. Diese stehen dabei oft im Zusammenhang mit der begangenen Straftat. Unabhängig davon kann es dabei aber auch um Inhalte gehen, die sich im Laufe des Strafverfahrens als relevant für die Persönlichkeitsentwicklung eines Jugendlichen herausgestellt haben.
Betreuungsweisungen
Die Betreuungsweisung umfasst einen Zeitraum von mindestens 6 bis höchstens 12 Monaten, in dem die jungen Menschen und deren Familien in komplexen, belasteten Lebenssituationen unterstützt werden. Neben der Auseinandersetzung mit begangenen Straftaten, deren Ursachen, Hintergründen und Folgen, geht es um die Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags, beim Erarbeiten von Perspektiven, Zielen und Ressourcen, um eine positive Persönlichkeitsentwicklung und Verselbständigung Jugendlicher und Heranwachsender zu fördern.
Leseweisungen
Im Mittelpunkt dieser Gruppenmaßnahme stehen die Auseinandersetzung mit den begangenen Straftaten und deren Hintergründen, sowie der Erarbeitung alternativer Verhaltensstrategien.
Das Besondere dabei ist, dass dies über das Medium Buch geschieht, also mittels geeigneter, lebensweltorientierter Literatur, neue Perspektiven und Sichtweisen ermöglicht werden.
Soziale Trainingskurse (STK)
Soziale Trainingskurse basieren auf dem Grundgedanken des Sozialen Lernens in der Gruppe. Wir bieten diese bedarfsorientiert mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Inhalten an.
Gefördert werden dabei – pädagogisch begleitet und in einem geschützten Rahmen – soziale Kompetenzen wie das Einhalten von Strukturen und Vereinbarungen, Kritikfähigkeit, Frustrationstoleranz, Selbst –und Fremdwahrnehmung. Auch in dieser Maßnahme liegt der Schwerpunkt auf der Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln.
Anti-Aggressivitätstraining (AAT)
AAT ist eine intensive, deliktspezifische Gruppenmaßnahme, die sich an Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene richtet, die durch aggressive, gewaltbereite Verhaltensweisen, durch psychische und physische Gewaltdelikte auffällig wurden.
Im Zeitraum von etwa 6 Monaten liegt der Fokus dabei auf einer intensiven Auseinandersetzung mit den begangenen Gewalttaten und deren, teils massiven, Folgen für die Geschädigten. Mitursächliche biografische Aspekte und Grundmotive werden herausgearbeitet und alternative, friedfertige Verhaltensweisen intensiv trainiert.
In Ausnahmefällen kann das Training auch im Einzelsetting angeboten werden.
Jugendrichterliche Arbeitsweisungen (Sozialstundenkoordination)
Nach einer Verurteilung zu Sozialstunden erhalten Jugendliche vom Gericht, der Staatsanwaltschaft oder der Jugendhilfe im Strafverfahren unsere Kontaktdaten. Sie haben die Auflage, sich innerhalb von 14 Tagen bei uns zu melden.
In einem gemeinsamen Termin besprechen wir die begangene Straftat und suchen eine geeignete Einsatzstelle. Dabei achten wir besonders darauf, dass die Einsatzstelle in der Nähe des Wohnorts liegt und die Sozialstunden mit Schule oder Beruf vereinbar sind.
Während der gesamten Zeit der Sozialstunden stehen wir den Jugendlichen als Ansprechpartner für Fragen oder Probleme zur Verfügung, um eine erfolgreiche Ableistung zu gewährleisten.
Diversionsverfahren
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Das Diversionsverfahren ist eine Besonderheit im Jugendstrafrecht und bietet jugendlichen Erststraftätern bei Bagatelldelikten eine zweite Chance. Staatsanwälte können in solchen Fällen ein Diversionsverfahren vorschlagen.
Jugendliche erhalten dadurch die Möglichkeit, das Verfahren durch die Erfüllung bestimmter Auflagen der Staatsanwaltschaft abzuschließen. Diese Auflagen können Sozialstunden, Geldzahlungen, die Teilnahme an Kursen oder das Schreiben eines Aufsatzes umfassen. Anstelle einer Gerichtsverhandlung findet ein Termin mit uns statt. In diesem Termin erklären wir das Verfahren und die Auflagen ausführlich. Die Jugendlichen entscheiden dann, ob sie dieses Verfahren annehmen möchten.
Kontakt
Gewaltprävention & Straffälligenhilfe Berchtesgadener Land und Traunstein
Gewaltprävention & Straffälligenhilfe Mühldorf und Altötting
Jugendgerichtshilfe / Jugendrichterliche Arbeitsauflagen
Blog
Unterstützung für straffällig gewordene Jugendliche
Jonathan Soziale Arbeit bietet in Mühldorf den Sozialen Trainingskurs (STK) für straffällig gewordene Jugendliche an.